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FFH - Gutachten

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG, 1992) der Europäischen Union zielt auf ein System von FFH- und Vogelschutzgebieten (SPA) nach einheitlichen EU-Kriterien, um so zum Erhalt bestimmter Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten zur Sicherung der Artenvielfalt in einem bestimmten Gebiet beizutragen.
Durch die Meldung von Gebieten durch die einzelnen Mitgliedstaaten wird ein kohärentes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung 'NATURA 2000' errichtet.
Gemäß den Bestimmungen der FFH-Richtlinie (FFH-RL, Art. 6 Abs. 2) ist eine Verschlechterung des Zustandes des Lebensraumes und seiner Arten in diesen Gebieten zu verhindern.
Gemäß den Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG, 1979; Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1979) sind die Lebensräume und Lebensstätten der Arten zu erhalten und wieder herzustellen.
Für die Zulassung oder Durchführung von Plänen und Projekten, deren Auswirkungsbereich ein bestehendes oder potentielles Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet überlagert, ist laut § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebietes gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu prüfen. Im Falle einer im Zuge der Ausführung nicht auszuschließenden zeitweiligen oder nachhaltigen Beeinträchtigung sind entsprechende 'Ausgleichsmaßnahmen' zu ergreifen, um so sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von 'NATURA 2000' gewahrt bleibt (Art. 6 Abs. 4 FFH-RL).

Projekte:

FFH-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG
zum Brückenersatzneubau über die Stepenitz

im Zuge der L 03 Zwischen Mühlen-Eichsen und Rüting
FFH-Gebiet
'Stepenitz mit Zuflüssen (insbesondere Radegast und Maurine)'
Auftraggeber:
Straßenbauamt Schwerin


FFH-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG
zum Brückenersatzneubau über die Stepenitz

im Zuge der B 105 in Dassow
für das FFH-Gebiet
'Steilküste zwischen Groß Klützhöved und Pötenitz, Uferbereich des Dassower Sees und Selmstorfer Traveufer'
Auftraggeber:
Straßenbauamt Schwerin


FFH-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG
zum Brückenersatzneubau über den Meynbach
im Zuge der L 07 bei Gorlosen

für das
FFH-Gebiet
'Meynbach bei Krinitz'
Auftraggeber:
Straßenbauamt Schwerin



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© PROSKE & STEINHAUSEN | Stand: Februar 2004