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Landschaftspflegerische Begleitplanung

Der Bau und die wesentliche Änderung von Straßen und Wegen stellt nach § 14 (2) des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Eingriffe im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen und Gewässern aller Art, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen können. Der § 14 des Naturschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern leitet sich aus dem § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes ab, wonach Verursacher von Eingriffen verpflichtet sind, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Störungen zu kompensieren. Kann ein unvermeidbarer Eingriff nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden, ist im Rahmen der administrativen Abwägung zu prüfen, ob er aufgrund vorrangiger Belange zugelassen werden kann. In dem Fall hat der Verursacher die ökologischen und landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts in dem betroffenen Raum möglichst gleichwertig und / oder gleichartig zu ersetzen.
§ 18 LNatG M-V regelt Eingriffe mit Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Vogelschutzgebiete. Dabei nimmt Absatz 4 Stellung zur Vorgehensweise bei Vorrangigkeit des Eingriffs: "Soll ein Eingriff ....... zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 notwendigen Maßnahmen vorzusehen."
Mit dem LBP soll die Sicherung oder Wiederherstellung der vor dem Eingriff durch das Bauvorhaben vorgefundenen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Erhaltung (bei Vermeidung eines Eingriffs), die Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbildes erreicht werden.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan wurde in folgenden Arbeitsschritten bearbeitet:

  • Darstellung des Eingriffs,
  • Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Bestandsaufnahme und Bewertung,
  • Darstellung von Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen,
  • Konfliktanalyse,
  • Untersuchung der Ausgleichbarkeit nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen und Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Projekte:  

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
zum Ersatzneubau der Straßenunterführung (L 11)

in Klein Köthel (Bahn-km 139.178)
im Zuge der Bahnstrecke Lübeck - Strasburg
Auftraggeber:
Deutsche Bahn
DB Netz AG, Berlin


LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
zum Um- und Ausbau der OD Parchim

im Zuge der B 321
Auftraggeber:
Straßenbauamt, Schwerin


LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
zum Neubau eines Rastplatzes

Doppelstandort Bansow Ost und West (BAB A19)
Unbewirtschaftete PWC-Anlagen
Auftraggeber:
Straßenbauamt, Schwerin


LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
für den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung
über den Jabeler Kanal

Auftraggeber:
Deutsche Bahn
DB Netz AG, Berlin


und weitere

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© PROSKE & STEINHAUSEN | Stand: November 2004