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Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Der Bau und die wesentliche Änderung von Straßen und Wegen stellt nach § 14 (2) des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Eingriffe im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen und Gewässern aller Art, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen können. Der § 14 des Naturschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern leitet sich aus dem § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes ab, wonach Verursacher von Eingriffen verpflichtet sind, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Störungen zu kompensieren. Kann ein unvermeidbarer Eingriff nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden, ist im Rahmen der administrativen Abwägung zu prüfen, ob er aufgrund vorrangiger Belange zugelassen werden kann. In dem Fall hat der Verursacher die ökologischen und landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Raum möglichst gleichwertig und / oder gleichartig zu ersetzen.
Mit der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung sollen die Sicherung oder Wiederherstellung der vor dem Eingriff durch das Bauvorhaben vorgefundenen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Erhaltung (bei Vermeidung eines Eingriffes), die Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbildes erreicht werden.
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird in einzelne Arbeitsschritte unterteilt und bearbeitet:

  • Darstellung des Eingriffs,
  • Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Bestandsaufnahme und Bewertung,
  • Konfliktanalyse,
  • Untersuchung der Ausgleichbarkeit nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen und Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Projekte:

EINGRIFFS- /AUSGLEICHSBILANZIERUNG
für die Aufstellung eines Windprofiler-Radarsystems

bei Ziegendorf, Landkreis Parchim
Auftraggeber:
Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V
im Auftrag des Deutschen Wetterdienstes


EINGRIFFS- /AUSGLEICHSBILANZIERUNG
zum vorhabensbezogenen B-Plan Nr. 4

der Gemeinde Utecht
Auftraggeber:
Gemeinde Utecht


EINGRIFFS- /AUSGLEICHSBILANZIERUNG
zur Rekonstruktion "Niklot-Stadion"

der Landessportschule Güstrow
Auftraggeber:
Landessportbund Mecklenburg - Vorpommern


EINGRIFFS- /AUSGLEICHSBILANZIERUNG
für den Um- und Anbau der Feierhalle Waldfriedhof

in Schwerin/Krebsförden
Auftraggeber:
Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin GmbH

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© PROSKE & STEINHAUSEN | Stand: November 2004